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Hinweise "Nachhaltige Finanzanlage"

Präambel: Die Zielangaben für Finanzanlagen bestehen bisher aus "Renditeagaben, Risikoangaben und der Angabe des Anlagehorizonts". Gemäß den Vorgaben der EU-Kommission sollen die Zielangaben auf Wunsch des Kunden auch um das Ziel der Nachhaltigkeit erweitert werden. Die Nachhaltigkeit wird anhand ihrer Wirkung auf ökologische, soziale und governancebezogene Kriterien gemessen. Nach den Bestimmungen der Offenlegungsverordnung unterscheiden sich nachhaltige Anlagen bereits in ihrer Zielsetzung wie folgt:

  • Produkte gemäß Artikel 6 berücksichtigen entweder finanziell wesentliche ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Governance) im Entscheidungsprozess oder erklären, warum Nachhaltigkeitsrisiken nicht relevant sind. Diese Produkte erfüllen jedoch nicht die zusätzlichen Kriterien gemäß Artikel 8 oder 9.
  • Produkte gemäß Artikel 8 fördern soziale und/oder ökologische Merkmale und können in nachhaltige Anlagen investieren. Die Nachhaltigkeit ist jedoch nicht das Hauptziel dieser Produkte.
  • Produkte gemäß Artikel 9 haben ein explizites nachhaltiges Anlageziel.

Die tatsächliche nachhaltige Wirkung kann anhand der Taxonomieverordnung festgestellt werden. Zukünftig werden verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen Daten liefern, aus denen die positive Wirkung der Finanzprodukte auf die Kriterien der Taxonomie abgeleitet werden kann.
Sofern auch Sie nachhaltige Anlageziele verfolgen, möchten wir Ihnen nachfolgend unseren grundsätzlichen Umgang und unsere Sichtweise zur nachhaltigen Finanzanlage darstellen.

  1. Wir berücksichtigen bei der Produktauswahl nur dann nachhaltige Selektionskriterien, wenn diese auch Bestandteil der Kundenziele sind.
  2. Unser Auswahlprozess im Impact-Portfolio: Wir bevorzugen primär Artikel-9-Fonds gemäß der Offenlegungsverordnung. Zudem streben wir an, dass die Fonds/ETFs mindestens 12 positive Auswirkungen (PAI) auf an sich schädliche Themen anstreben. Der Anteil nachhaltiger Investments gemäß der Taxonomieverordnung wird derzeit noch nicht berücksichtigt, da die dafür erforderlichen Daten noch nicht ausreichend verfügbar sind.
  3. Unser Auswahlprozess im Mein-Impact-Portfolio: Im Mein-Impact-Portfolio erhalten Kunden Anlagevorschläge entsprechend ihren Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern diese anhand der vorhandenen Daten in unserem Produktuniversum dargestellt werden können. Die Anwendung von Ausschlusskriterien erfolgt auf Basis des ermittelten Nachhaltigkeitsprofils des Kunden. Der Kunde kann diese als Vorgaben festlegen. Die Prüfung der Einhaltung der Ausschlusskriterien erfolgt anhand der Angaben im Fondsprospekt.
  4. Eine Prüfung der Einzelpositionen (und deren spezieller Wirkungen) im Fonds kann nicht gewährleistet werden.
  5. Eine Nachhaltigkeitsselektion wird sich unseren Ermessens langfristig negativ auf die zu erwartende Rendite auswirken.
  6. Eine Nachhaltigkeitsselektion wird sich auf das zu erwartende Risiko unseres Ermessens überwiegend negativ auswirken, insbesondere wenn die Umsetzung der Taxonomieverordnung eine größere Wirkung hat. Ein wesentliches Risiko besteht darin, dass durch politische Vorgaben der Preismechanismus von Aktien- und Anleihekursen beeinflusst wird. Dies kann dazu führen, dass das Finanzinstrument zwar eine positive Wirkung hat, aber zu einem überhöhten Preis oder über dem eigentlichen Wert erworben wird. Der Zweck der Verordnung besteht auch darin, dass Unternehmen ihre Geschäftsmodelle nachhaltiger gestalten, um eine bessere Kapitalversorgung zu generieren. Das Risiko besteht nun darin, dass die so gewählten Produkte am Markt möglicherweise weniger attraktiv sind und die (fremdgesteuerten) Unternehmen möglicherweise keine Gewinne mehr erwirtschaften und daher deutlich an Wert verlieren.
  7. Die bestmögliche Umsetzung persönlicher Nachhaltigkeitspräferenzen erfordert einen erhöhten Aufwand für Beratung und Recherche. Daher behalten wir uns vor, Zuschläge in der Einmalvergütung zu erheben.
  8. Im Mein-Impact-Portfolio können wir keine kontinuierliche Betreuung anbieten. Die Anlageberatung endet mit der Anlageempfehlung.
  9. Zielvest übernimmt keine Gewährleistung für die Erreichung der gewünschten nachhaltigen Wirkungen oder der erwarteten Renditen. Bitte setzen Sie sich insbesondere ernsthaft mit den erhöhten Risiken nachhaltiger Anlagen auseinander.